Wochenbett
Während der ersten Wochen nach der Geburt, hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese wird in den ersten 10 Tagen durch tägliche Besuche geleistet, d.h. auch nach Klinikaufenthalt hat jede Frau noch die Möglichkeit, sich zuhause von der Hebamme unterstützen zu lassen.
Im Zeitraum zwischen dem 11. Tag nach der Geburt bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt können Sie die Hebammenhilfe noch bis 16 x in Anspruch nehmen.
Nach der 8. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase besteht die Möglichkeit, bei Stillproblemen die Hebamme noch bis zu 4x zu kontaktieren. Weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.
